Zusammensetzung und Wahl der Mitglieder des Ausschusses für Landschaftsplanung, Umweltfragen und Bauangelegenheiten
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2014/059 liegt dem Kreistag ein Entwurf zur Neubesetzung des Ausschusses für Landschaftsplanung, Umweltfragen und Bauangelegenheiten vor. Die Vorlage regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Festsetzung der Mitgliederzahl sowie das Verfahren zur Wahl der ordentlichen Mitglieder und deren Stellvertreter.
Gemäß der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen ist der Kreistag befugt, über die gesetzlich vorgeschriebenen Ausschüsse hinaus freiwillige Ausschüsse zu bilden und deren Mitgliederzahl selbst zu bestimmen. Die Besetzung des Ausschusses soll nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren erfolgen. Dabei können neben den Mitgliedern des Kreistags auch sachkundige Bürger der kreisangehörigen Gemeinden in den Ausschuss berufen werden, sofern deren Anzahl die der Kreistagsmitglieder im Ausschuss nicht erreicht.
Die Vorlage sieht vor, dass die Fraktionen und Gruppen des Kreistags einen einheitlichen Wahlvorschlag bilden können, dessen Annahme durch einen einstimmigen Beschluss der Kreistagsmitglieder erfolgen kann. Sollte keine Einigung über einen einheitlichen Vorschlag erzielt werden, erfolgt die Wahl in einem Wahlgang nach den Regeln der Verhältniswahl, wobei die Verteilung der Wahlstellen auf die einzelnen Vorschläge dem Verhältnis der Stimmenzahlen entspricht. Die Bestimmung des Vorsitzes und der Stellvertretung unterliegt dem im Gesetz festgelegten Einigungs- bzw. Zugreifverfahren. Der Landrat nimmt an diesen Entscheidungsprozessen ohne Stimmrecht teil.
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