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Beschlussvorlage

Zusammensetzung und Wahl der Mitglieder des Ausschusses für Wirtschafts- und Strukturpolitik

2014/060 08.05.2014 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage 2014/060 liegt dem Kreistag ein Entwurf zur Neubesetzung des Ausschusses für Wirtschafts- und Strukturpolitik vor. Die Vorlage regelt die Festlegung der Mitgliederzahl sowie das Verfahren zur Wahl der ordentlichen Mitglieder und deren Stellvertreter.

Gemäß der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen ist der Kreistag befugt, über die gesetzlich vorgeschriebenen Ausschüsse hinaus freiwillige Ausschüsse zu bilden und deren Mitgliederzahl selbst zu bestimmen. Die Besetzung des Ausschusses soll nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren erfolgen. Neben den Mitgliedern des Kreistags können auch sachkundige Bürger der kreisangehörigen Gemeinden in den Ausschuss berufen werden, sofern deren Anzahl die der Kreistagsmitglieder im Ausschuss nicht erreicht.

Die Vorlage sieht vor, dass die Fraktionen und Gruppen des Kreistags einen einheitlichen Wahlvorschlag bilden können, dessen Annahme durch einen einstimmigen Beschluss der Kreistagsmitglieder erfolgen kann. Sollte keine Einigung über einen einheitlichen Vorschlag erzielt werden, erfolgt die Wahl in einem Wahlgang nach dem Verhältnis der Stimmenzahlen auf die einzelnen Wahlvorschläge. Die Bestimmung des Vorsitzes und der Stellvertretung unterliegt dem festgelegten Einigungs- bzw. Zugreifverfahren. Der Landrat nimmt an diesen Entscheidungsprozessen ohne Stimmrecht teil.

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