Fortführung der Verteilung der Ausschussvorsitze
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2014/062 des Landrats befasst sich mit der Fortführung der Verteilung der Ausschussvorsitze sowie der stellvertretenden Vorsitzenden in den freiwilligen Ausschüssen des Kreises. Der Vorschlag sieht die Besetzung der Vorsitzenden und Stellvertreter für den Personalausschuss, den Ausschuss für Landschaftsplanung, Umweltfragen und Bauangelegenheiten, den Ausschuss für Wirtschafts- und Strukturpolitik, den Ausschuss für Verkehrsfragen und –entwicklung, den Sozial- und Gesundheitsausschuss sowie den Schulausschuss vor.
Gemäß der Vorlage haben die Fraktionen in der konstituierenden Kreistagssitzung bereits eine Vorabeinigung für den Wahlprüfungs- und den Rechnungsprüfungsausschuss erzielt. Für die weiteren Ausschüsse ist vorgesehen, dass die Fraktionen die Besetzung selbst bestimmen, sofern eine Einigung erzielt wird und kein Widerspruch durch ein Fünftel der Kreistagsmitglieder erfolgt. Die Auswahl der Vorsitzenden erfolgt dabei aus dem Kreis der stimmberechtigten Kreistagsmitglieder, die den jeweiligen Ausschüssen angehören.
Sollte im Einigungsverfahren keine Übereinkunft zwischen den Fraktionen zustande kommen, sieht die Vorlage die Anwendung des Höchstzahlverfahrens nach d’Hondt vor. Dieses Verfahren wird zunächst für die Ausschussvorsitze und in einem separaten Schritt für die stellvertretenden Vorsitzenden angewandt. Bei der Ermittlung der Höchstzahlen für die Stellvertretungen wird der Vorgang neu begonnen. Die Grundlage für die Ermittlung der Höchstzahlen bilden die Mitgliederzahlen der Fraktionen. Im Falle identischer Höchstzahlen entscheidet das Losverfahren durch den Landrat.
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