Wahl der Mitglieder der Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL)
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 2014/063 liegt dem Kreistag ein Antrag zur Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder der 14. Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) vor. Das Wahlverfahren richtet sich nach den Bestimmungen des § 7 b der Landschaftsverbandsordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Die Vorlage sieht zwei separate Wahlvorgänge vor. Im ersten Schritt sollen die Mitglieder und Ersatzmitglieder auf Basis der Ergebnisse der Erststimmen gewählt werden. Für den Kreis Recklinghausen sind hierbei insgesamt sechs Mitglieder sowie entsprechende Ersatzmitglieder zu bestimmen. Im zweiten Schritt erfolgt die Wahl der Reservelisten auf Grundlage der Ergebnisse der Zweitstimmen.
Gemäß der rechtlichen Grundlage werden alle Mitglieder der Landschaftsversammlung durch die Vertretungen der Mitgliedskörperschaften in einer geheimen Abstimmung gewählt. Die Details zum spezifischen Wahlverfahren und den weiteren Abläufen werden in der Vorlage über die Informationen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe ergänzt. Der Landrat hat die Vorlage zur Beratung im Kreistag vorgelegt.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20140509102638