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Beschlussvorlage

Feststellung des Ergebnisses für die Wahl des Kreistages und Zuteilung der Sitze

2014/065 09.05.2014

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Sitzung des Wahlausschusses für die Kommunalwahl 2014 am 4. Juni 2014 liegt die Beschlussvorlage 2014/065 zur Feststellung des Ergebnisses der Kreistagswahl und der Zuteilung der Sitze vor. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Kreiswahlausschuss das Wahlergebnis nach Maßgabe der beigefügten Zusammenstellung der Wahlergebnisse offiziell feststellt.

Der Sachverhalt erläutert, dass der Wahlleiter die Wahlniederschriften gemäß der Kommunalwahlordnung auf ihre Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit prüft. Bei Bedenken hinsichtlich der Niederschriften eines Stimmbezirks können weitere Unterlagen angefordert werden. Auf Basis der vorliegenden Unterlagen stellt der Wahlleiter das endgültige Wahlergebnis im Wahlgebiet zusammen.

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung umfasst die Feststellung durch den Wahlausschuss verschiedene Kennzahlen. Dazu gehören die Anzahl der Wahlberechtigten, die Zahl der Wähler sowie die Anzahl der gültigen und ungültigen Stimmen. Zudem werden die Stimmenzahlen für die einzelnen Bewerber und die Parteien bzw. Wählergruppen in den Wahlbezirken und im gesamten Wahlgebiet erfasst. Dies schließt die Zuteilung der Sitze sowie die Identifizierung der gewählten Bewerber aus den Reservelisten ein. Der Wahlausschuss ist dabei an die Entscheidungen der Wahlvorstände gebunden, behält sich jedoch das Recht vor, Rechenfehler zu korrigieren. Nach der Feststellung ist eine Niederschrift zu erstellen, die von den beteiligten Mitgliedern und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist. Das Ergebnis sowie die Namen der gewählten Bewerber werden im Anschluss öffentlich bekannt gegeben.

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