Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Feststellung des Ergebnisses der Europawahl 2014 im Kreis Recklinghausen

2014/066 09.05.2014

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2014/066 dient der Feststellung des Ergebnisses der Europawahl 2014 im Kreis Recklinghausen. Der Kreiswahlausschuss soll das Wahlergebnis nach Maßgabe einer beigefügten Zusammenstellung der Wahlergebnisse offiziell feststellen.

Die Aufgabe des Kreiswahlausschusses besteht darin, die Anzahl der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen Stimmen zu ermitteln. Hierbei steht dem Gremium das Recht zu, die Feststellungen der Wahlvorstände nachzuprüfen und gegebenenfalls zu berichtigen. Der Ausschuss kann zudem über die Gültigkeit abgegebener Stimmen abweichend von den ursprünglichen Feststellungen entscheiden und etwaige ungeklärte Bedenken in der Niedschrift vermerken.

Gemäß der geltenden Europawahlordnung prüft der Kreiswahlleiter die Wahlniederschriften der Wahlvorstände auf ihre Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit. Auf dieser Grundlage stellt der Kreiswahlleiter das Gesamtergebnis im Kreis, einschließlich der Briefwahlergebnisse, zusammen. Der Kreiswahlausschuss hat dabei konkret die Zahl der Wahlberechtigten, die Anzahl der Wähler sowie die Anzahl der gültigen und ungültigen Stimmen festzustellen.

Nach der Feststellung des Ergebnisses erfolgt die mündliche Bekanntgabe durch den Kreiswahlleiter. Über den Vorgang ist eine Niedschrift zu erstellen, die von allen teilnehmenden Mitgliedern des Ausschusses sowie dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.

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