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Beschlussvorlage

Wahl der Mitglieder der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR)

2014/067 09.05.2014 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Beschlussvorlage 2014/067 wird die Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder für die 13. Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) behandelt. Das Wahlverfahren richtet sich nach den Bestimmungen des Gesetzes über den Regionalverband Ruhr (RVRG).

Für den Kreis Recklinghausen sind insgesamt sieben Mitglieder sowie entsprechende Ersatzmitglieder zu wählen. Der Landrat nimmt gemäß der gesetzlichen Regelungen in § 10 Abs. 1 S. 1 RVRG als geborenes Mitglied der Verbandsversammlung teil und besetzt den ersten Sitz seiner Liste. Für den Landrat ist kein Ersatzmitglied vorzusehen.

Die Wahl der weiteren Vertreter und der Ersatzmitglieder erfolgt auf Basis der Ergebnisse der Erststimmen. Zudem sieht die Vorlage die Wahl der Reservelisten vor, welche auf den Ergebnissen der Zweitstimmen basiert. Die Bestimmung der Mitglieder der Verbandsversammlung erfolgt durch die Vertretungen der Mitgliedskörperschaften in geheimer Abstimmung. Die detaillierten Informationen zum Wahlvorgang und den Stimmenanteilen der einzelnen Listen und Bewerber werden in den beigefügten Unterlagen des Regionalverbandes Ruhr aufgeführt. Der Kreistag berät über diesen Vorgang in der Sitzung am 30. Juni 2014.

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