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Beschlussvorlage

Zusammensetzung und Wahl der Mitglieder des Ausschusses für Verkehr

2014/061-1 10.09.2014 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2014/061-1 des Landrats befasst sich mit der Zusammensetzung und der Wahl der Mitglieder für den Ausschuss für Verkehr. Grundlage für die Bildung dieses Ausschusses ist die Kreisordnung Nordrhein-Westfalen, die dem Kreistag die Befugnis einräumt, über die gesetzlich vorgeschriebenen Ausschüsse hinaus freiwillige Ausschüsse zu konstituieren. Dabei obliegt die Festlegung der Mitgliederzahl dem Kreistag.

Der Text verweist darauf, dass der Ausschuss für Verkehrsfragen und -entwicklung in der vorangegangenen Wahlperiode über 21 stimmberechtigte Mitglieder verfügte. Die Wahl der Mitglieder soll nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren erfolgen. Neben den Mitgliedern des Kreistages können auch sachkundige Bürger der kreisangehörigen Gemeinden in den Ausschuss bestellt werden, sofern deren Anzahl die der Kreistagsmitglieder im Ausschuss nicht erreicht.

Die Vorlage sieht vor, dass die Fraktionen und Gruppen des Kreistages einen einheitlichen Wahlvorschlag bilden können, dessen Annahme durch einen einstimmigen Beschluss des Kreistags erfolgen kann. Sollte kein einheitlicher Vorschlag zustande kommen, erfolgt die Wahl in einem Wahlgang nach den Regeln der Verhältniswahl, wobei die Verteilung der Wahlstellen auf die Vorschläge der Fraktionen und Gruppen dem Verhältnis der Stimmenzahlen entspricht. Die Bestimmung von Vorsitz und Stellvertretung unterliegt dem im Gesetz festgelegten Einigungs- bzw. Zugreifverfahren. Der Landrat nimmt an diesen Entscheidungsprozessen ohne Stimmrecht teil.

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