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Berichtsvorlage

Förderung von Frauenberatungsstellen im Kreis Recklinghausen

2014/009 12.02.2014

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Berichtsvorlage der Verwaltung informiert über die aktuelle Situation und die Förderung der Frauenberatungsstellen im Kreis Recklinghausen. Im Rahmen einer zweijährlichen Berichterstattung werden die Tätigkeiten der Beratungsstellen in Recklinghausen, Gladbeck und Herten sowie deren finanzielle Rahmenbedingungen dargestellt.

Die Beratungsangebote umfassen allgemeine Frauenberatung sowie spezialisierte Unterstützung im Bereich der Initiative gegen sexualisierte Gewalt. Während die Stellen in Recklinghausen und Gladbeck beide Bereiche abdecken, konzentriert sich die Beratungsstelle in Herten ausschließlich auf die Prävention und Hilfe bei sexualisierter Gewalt. Die Verwaltung stellt fest, dass die Nachfrage nach Beratungsleistungen, insbesondere im Bereich sexualisierter Gewalt, gestiegen ist und die Zeitintensität der Einzelgespräche zugenommen hat.

Die Finanzierung der Einrichtungen erfolgt teilweise durch Landesmittel und teilweise durch Bezuschussungen des Kreises. Die Beratungsstellen in Recklinghausen und Gladbeck werden über Leistungsvereinbarungen unterstützt, wobei der Kreiszuschuss die Differenz zwischen der Landesförderung und den tatsächlichen Kosten decken soll. Die Beratungsstelle in Herten erhält einen jährlichen Festbetrag vom Kreis.

Das Budget der Kreisförderung wurde im Jahr 2013 von 61.000 € auf 41.000 € pro Jahr reduziert. Die Verwaltung empfiehlt, das Budget von insgesamt 41.000 € weiterhin im Kreishaushalt einzustellen, da die Beratungsangebote aufgrund steigender Personalkosten und der Abhängigkeit von öffentlichen Mitteln weiterhin als notwendig erachtet werden.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 196 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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