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Beschlussvorlage

Bestellung der Mitglieder der Verbandsversammlung des Zweckverbandes für das Studieninstitut für kommunale Verwaltung Emscher-Lippe

2014/069 12.05.2014 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Beschlussvorlage 2014/069 wird die Bestellung der Mitglieder für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für das Studieninstitut für kommunale Verwaltung Emscher-Lippe behandelt. Gemäß der Satzung des Zweckverbandes setzt sich die Verbandsversammlung aus 15 Mitgliedern zusammen, wobei dem Kreis Recklinghausen das Recht eingeräumt ist, acht Mitglieder zu entsenden.

Nach den gesetzlichen Vorgaben des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (Gkenseit NRW) nimmt der Landrat als ordentliches Mitglied am Gremium teil. Damit verbleiben für den Kreistag sieben weitere ordentliche Mitglieder zu wählen. Für jedes dieser ordentlichen Mitglieder ist zudem jeweils ein stellvertretendes Mitglied zu bestimmen. Das Vorschlagsrecht für die Stellvertretung des Landrats liegt bei diesem selbst. Die Wahl der Vertreter aus dem Kreistag oder der Verwaltung erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren.

Die Vorlage sieht vor, dass die Fraktionen und Gruppen einen einheitlichen Wahlvorschlag bilden. Sofern sich der Kreistag auf einen solchen einheitlichen Vorschlag einigt und diesen einstimmig annimmt, ist eine formale Wahl der Mitglieder nicht erforderlich. Der Landrat ist in der Verbandsversammlung stimmberechtigt.

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