Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Bestellung der Mitglieder der Verbandsversammlung des Abfallwirtschaftsverbandes EKOCity

2014/071 12.05.2014 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Im Kreistag steht die Bestellung der Mitglieder für die Verbandsversammlung des Abfallwirtschaftsverbandes EKOCity zur Entscheidung an. Gemäß der Satzung des Zweckverbandes ist der Kreis Recklinghausen berechtigt, acht ordentliche Mitglieder sowie entsprechende Stellvertreter zu entsenden. Die Anzahl der Entsendungen berechnet sich dabei nach der Einwohnerzahl der Mitgliedskörperschaft.

Zusätzlich sieht die Satzung vor, dass die Hauptverwaltungsbeamten oder von ihnen vorgeschlagene Personen Mitglieder der Verbandsversammlung sind, ohne auf die festgelegte Anzahl der acht Mitglieder anzurechnen zu sein. Für die Wahl der weiteren acht Mitglieder ist die Bildung eines einheitlichen Wahlvorschlags aus den Vorschlägen der Fraktionen und Gruppen vorgesehen. Sofern sich die Vertretungen auf einen solchen einheitlichen Wahlvorschlag einigen und dieser durch einen einstimmigen Beschluss angenommen wird, erübrigt sich eine formale Wahl.

Die Wahl der Mitglieder erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren. Wahlberechtigt sind ausschließlich die Mitglieder der Vertretungen der Mitgliedskörperschaften. Der Landrat ist als Mitglied der Verbandsversammlung stimmberechtigt und besitzt zudem das Vorschlagsrecht für seinen Stellvertreter. Die Bestellung der Mitglieder soll nach der Wahl der jeweiligen Vertretungen zeitnah erfolgen.

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