Finanzielle Zuwendungen der Städte und des Kreises an die Träger der freien Wohlfahrtspflege 2013/2014
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Berichtsvorlage Nummer 2014/113 informiert die Verwaltung den Sozial- und Gesundheitsausschuss über die finanziellen Zuwendungen der Städte und des Kreises an die Träger der freien Wohlfahrtspflege für den Berichtszeitraum 2013/2014. Diese Berichterstattung erfolgt auf Grundlage einer im Februar 1979 im Sozial- und Gesundheitsausschuss beschlossenen Informationspflicht.
Der Sachverhalt beschreibt, dass der Kreis in der Vergangenheit zahlreiche Förderungen initiiert und durchgeführt hat, um eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten. Dies geschah teilweise auf Anregung des Sozial- und Gesundheitsausschusses. Im weiteren Verlauf wurden diese Förderungen teilweise von den Städten im Kreisgebiet übernommen oder weitergeführt. Als Folge dieser Entwicklung wurde die Kreisumlage gesenkt. Die vorliegende Vorlage dient der Kenntnisnahme der Zusammenstellung der finanziellen Zuwendungen für den Zeitraum 2013/2014.
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