Vorschlag für die Wahl der Mitglieder des Verbandsrates des Abfallwirtschaftsverbandes EKOCity
✦ KI-Zusammenfassung
Im Kreistag steht die Wahl der Mitglieder für den Verbandsrat des Abfallwirtschaftsverbandes EKOCity an. Die Beschlussvorlage sieht vor, aus den vorliegenden Wahlvorschlägen der Fraktionen und Gruppen einen einheitlichen Wahlvorschlag zu bilden. Gemäß der Satzung des Zweckverbandes werden die Mitglieder des Verbandsrats auf Vorschlag der Mitgliedskörperschaften durch die Verbandsversammlung gewählt. Der Verbandsrat setzt sich aus jeweils drei Vertretern der Verbandsmitglieder zusammen.
Aufgrund der gesetzlichen Regelungen ist der Landrat oder eine von ihm vorgeschlagene Person aus dem Kreisdienst kraft Gesetzes ordentliches Mitglied des Gremiums und zählt zur Gesamtmitgliederzahl. Damit verbleiben für den Kreistag zwei weitere Mitglieder zur Besetzung. Die Wahl soll nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren erfolgen. Sofern sich die Fraktionen auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen und dieser durch einen einstimmigen Beschluss angenommen wird, ist eine formale Wahl nicht erforderlich. Der Landrat nimmt im Rahmen dieser Wahl ebenfalls Stimmrecht wahr.
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