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Beschlussvorlage

Neubildung des Landschaftsbeirates bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Recklinghausen

2014/073 13.05.2014 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Der Kreistag des Kreises Recklinghausen hat eine Beschlussvorlage zur Neubildung des Landschaftsbeirates bei der Unteren Landschaftsbehörde vorgelegt. Grundlage für die Bildung dieses Gremiums ist das Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches die Einrichtung von Beiräten zur unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft vorsieht. Die Mitglieder des Beirates sind ehrenamtlich tätig und sollen die Behörden bei der Pflege und Entwicklung der Landschaft unterstützen sowie Vorschläge und Anregungen einbringen.

Der Beirat setzt sich aus insgesamt 16 Mitgliedern zusammen. Die Besetzung erfolgt auf Basis von Vorschlägen der vorschlagsberechtigten Verbände, wobei der Kreistag ein Auswahlrecht besitzt. Die vorgeschlagenen Vertreter stammen aus verschiedenen Organisationen, darunter der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen (LNU). Weitere Vertretungen sind durch die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, den Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband, den Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen, den Landesverband Gartenbau Westfalen-Lippe, den Landesjagdverband, den Fischereiverband Nordrhein-Westfalen, den Landessportbund Nordrhein-Westfalen sowie durch eine gemeinsame Vertretung der Imkerverbände vorgesehen.

Die Wahl der Mitglieder erfolgt für die Dauer der aktuellen Wahlzeit des Kreistages. Der Beschluss sieht vor, die eingereichten Listen der Verbände zu übernehmen, wobei der Kreistag die Möglichkeit hat, Stellvertreter als ordentliche Mitglieder zu wählen.

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