Vorschlag für die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats der EKOCity GmbH
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kreistag wird im Rahmen der Beschlussvorlage 2014/074 über die Neubesetzung der Vertretung des Kreises Recklinghausen im Aufsichtsrat der EKOCity GmbH beraten. Der vorliegende Vorschlag sieht vor, dem Gesellschafter Abfallwirtschaftsverband EKOCity die Abberufung der bisherigen Vertreter des Kreises im Aufsichtsrat vorzuschlagen.
Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der EKOCity GmbH besteht der Aufsichtsrat aus 13 Mitgliedern, die vom Gesellschafter auf Vorschlag der Verbandsmitglieder bestellt und abberufen werden. Dem Kreis Recklinghausen steht dabei ein Vorschlagsrecht für zwei Mitglieder zu. Aufgrund der gesetzlichen Regelungen der Gemeindeordnung sowie der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen ist der Landrat oder eine von ihm vorgeschlagene Person des Kreises kraft Gesetzes ordentliches Mitglied des Gremiums.
Für die weitere Besetzung der Vertretung schlägt die Verwaltung vor, den Landrat sowie eine weitere Person zur Wahl vorzuschlagen. Die Bestellung einer einzelnen Person erfolgt nach den Vorgaben der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen, sofern die vorgeschlagene Person mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erreicht. Der Landrat ist bei dieser Entscheidung stimmberechtigt. Die Beratung des Antrags ist für die Sitzung des Kreistags am 1. September 2014 vorgesehen.
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