Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Bestellung von einem ordentlichen und zwei stellvertretenden Mitgliedern in die Gesellschafterversammlung der newPark Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH

2014/075 13.05.2014 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Beschlussvorlage 2014/075 liegt dem Kreistag ein Antrag zur Neubesetzung der Vertretung des Kreises Recklinghausen in der Gesellschafterversammlung der newPark Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH vor. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft ist der Kreis als Gesellschafter dazu berechtigt, ein ordentliches Mitglied in die Versammlung zu entsenden.

Der vorliegende Vorschlag sieht vor, die bisher bestellten Mitglieder der Gesellschafterversammlung abzurufen. Für die künftige Vertretung sollen ein ordentliches Mitglied sowie zwei stellvertretende Mitglieder gewählt werden. Die Bestellung eines zweiten stellvertretenden Mitglieds erfolgt laut Verwaltung mit dem Ziel, die Beschlussfähigkeit der Gesellschafterversammlung sicherzustellen. Da die Versammlung gemäß den Satzungsbestimmungen nur beschlussfähig ist, wenn mehr als die Hälfte der Gesellschafter und mindestens 80 Prozent des Stammkapitals anwesend sind, dient die zusätzliche Vertretung der Vermeidung von Unzuständigkeiten.

Die Wahl der vorgeschlagenen Personen erfolgt nach den Vorgaben des Kommunalorganisationsgesetzes Nordrhein-Westfalen. Ein Vorschlag gilt als angenommen, wenn er mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erreicht. Der Landrat ist bei dieser Entscheidung stimmberechtigt. Die Federführung für diese Vorlage liegt beim Kreistag.

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