Vorschlag für die Wahl eines ordentlichen und eines stellvertretenden Aufsichtsratsmitglieds der newPark Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 2014/076 liegt dem Kreistag ein Vorschlag zur Besetzung des Aufsichtsrats der newPark Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH vor. Der Kreis Recklinghausen hält gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft einen Anteil von 17 % an den Stammeinlagen. Damit ist der Kreis berechtigt, gegenüber der Gesellschafterversammlung einen Vorschlag für ein stimmberechtigtes Mitglied des Aufsichtsrats einzubringen.
Die rechtliche Grundlage für die Bestellung eines Vertreters durch den Kreistag ergibt sich aus der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen. Gemäß diesen Regelungen vertritt eine vom Kreistag bestellte Person den Kreis in den Aufsichtsräten. Der Gesellschaftsvertrag sieht zudem vor, dass jedes Aufsichtsratsmitglied über eine Vertretung verfügt, wobei die Bestellung nach demselben Verfahren wie bei den ordentlichen Mitgliedern erfolgt.
Die Vorlage sieht die Wahl eines ordentlichen sowie eines stellvertretenden Mitglieds für den Aufsichtsrat vor. Der Wahlvorgang für eine einzelne Person unterliegt den Bestimmungen der Kreisordnung, wonach die vorgeschlagene Person als gewählt gilt, sofern sie mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Der Landrat ist bei dieser Wahl stimmberechtigt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 164 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 21305100078