Bestellung eines ordentlichen und eines stellvertretenden Mitglieds für die Gesellschafterversammlung der RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 2014/079 wird die Neubesetzung der Vertretung des Kreises Recklinghausen in der Gesellschafterversammlung der RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH beantragt. Als Gesellschafter verfügt der Kreis über das Recht, ein Mitglied in die Gesellschafterversammlung zu entsenden.
Der vorliegende Vorschlag sieht vor, die bisher in der Gesellschafterversammlung bestellten Mitglieder abzurufen. Gleichzeitig wird die Wahl eines ordentlichen Mitglieds sowie eines stellvertretenden Mitglieds für die Vertretung des Kreises beantragt. Die Wahlmodalitäten richten sich nach der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen. Gemäß § 35 Abs. 2 KrO NRW erfolgt die Wahl einer einzelnen Person durch das Erreichen einer Mehrheit von mehr als der Hälfte der gültigen Stimmen. Der Landrat nimmt bei diesem Entscheidungsprozess ein Stimmrecht wahr. Die Entscheidung über die Neubesetzung der Positionen ist Gegenstand der Beratung im Kreistag.
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