Ersatzneubau der Lippebrücke im Zuge der K 32 (Dorfstraße) in Dorsten-Hervest
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Kreises Recklinghausen hat im Rahmen einer Beschlussvorlage den Ersatzneubau der Lippebrücke im Bereich der K 32 in Dorsten-Hervest beantragt. Die Brücke, die im Zuge der K 32 die Grenze zwischen Marl und Dorsten überspannt, weist aufgrund ihres Alters und bestehender Schäden Nutzungsbeschränkungen auf. Aktuell ist die Befahrbarkeit für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen – mit Ausnahmen für den öffentlichen Personennahverkehr, die Feuerwehr und die Landwirtschaft – nicht möglich. Zudem führt die aktuelle Brückenkonstruktion zu einer Unterbrechung des Zweirichtungsradwegs, da Radfahrer aufgrund der geringen Breite absteigen müssen.
Durch die geplante Fertigstellung des Ersatzneubaus der nahegelegenen Brücke über den Wesel-Datteln-Kanal wird mit einer veränderten Verkehrsbelastung auf der Lippebrücke gerechnet. Die Verwaltung empfiehlt daher einen frühzeitigen Planungsbeginn, insbesondere da das Bauvorhaben im sensiblen Flora-Fauna-Habitat der Lippeauen liegt.
Der Beschluss sieht vor, die Verwaltung mit der Beauftragung der Vorplanung für eine neue Lippequerung im Zuge der K 32 zu betrauen und die erforderlichen Kosten für die weitere Haushaltsplanung zu ermitteln. Für die Umsetzung im Haushaltsjahr 2015 ist ein Ansatz in Höhe von 100.000 Euro vorgesehen. Die Fertigstellung des Brückenneubaus ist für das Jahr 2022 geplant.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 183 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 21410100167
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20141015142504