Bestellung eines ordentlichen und eines stellvertretenden Mitglieds für die Gesellschafterversammlung der Betreibergesellschaft Silbersee II Haltern am See mbH
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 2014/081 wird dem Kreistag die Neubesetzung der Vertretung in der Gesellschafterversammlung der Betreibergesellschaft Silbersee II Haltern am See mbH zur Entscheidung vorgelegt. Gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags ist der Kreis Recklinghausen dazu verpflichtet, ein ordentliches Mitglied sowie ein stellvertretendes Mitglied in die Gesellschafterversammlung zu entsenden.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die bisher in der Gesellschafterversammlung bestellten Mitglieder abzurufen. Im Anschluss sollen ein ordentliches Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied für die Vertretung des Kreises gewählt werden. Die Wahlmodalitäten richten sich nach § 35 Abs. 2 der Kommunalordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW), wonach die Wahl einer einzelnen Person gültig ist, sofern sie mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erreicht. Der Landrat nimmt im Rahmen dieses Entscheidungsprozesses sein Stimmrecht wahr. Die Federführung für diese Vorlage liegt beim Kreistag.
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