Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Benennung eines ordentlichen und eines stellvertretenden Mitglieds für die Vertretung der Vestische Straßenbahnen GmbH in der Gesellschafterversammlung der Recklinghäuser Lokalfunk Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG

2014/082 15.05.2014 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage 2014/082 befasst sich der Kreistag mit der Benennung von Vertretern für die Vestische Straßenbahnen GmbH in der Gesellschafterversammlung der Recklinghäuser Lokalfunk Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG. Der Kreis Recklinghausen schlägt hierfür die Bestellung eines ordentlichen Mitglieds sowie eines stellvertretenden Mitglieds vor. Die Geschäftsführung der Vestischen Straßenbahnen GmbH wird gebeten, diesen Vorschlag der eigenen Gesellschafterversammlung zur Bestätigung vorzulegen.

Der Sachverhalt basiert auf einem Beschluss des Kreistags vom 4. Dezember 1995, mit dem die Übertragung des Kommanditanteils des Kreises Recklinghausen an der Recklinghäuser Lokalfunk Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG auf die Vestische Straßenbahnen GmbH erfolgte. Da aufgrund von Vorbehalten der Finanzverwaltung kein Entsendungsvertrag für die Vertretung in der Gesellschafterversammlung abgeschlossen wurde, steht der Vestischen Straßenbahnen GmbH als Gesellschafterin das Recht zu, ein Mitglied in die Versammlung zu entsenden.

Die Wahl des ordentlichen Mitglieds sowie der Stellvertretung erfolgt gemäß den Vorgaben der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen. Ein Vorschlag gilt als angenommen, wenn die vorgeschlagene Person mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erreicht. Der Landrat nimmt im Rahmen dieser Wahl ebenfalls Stimmrecht wahr.

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