Bestellung eines ordentlichen Mitglieds für die Veranstaltergemeinschaft für Lokalfunk im Kreis Recklinghausen e. V.
✦ KI-Zusammenfassung
Im Kreistag steht die Entscheidung über die Bestellung eines ordentlichen Mitglieds für die Veranstaltergemeinschaft für Lokalfunk im Kreis Recklinghausen e. V. zur Beratung an. Die entsprechende Beschlussvorlage mit der Nummer 2014/083 wurde vom Landrat vorgelegt.
Die Grundlage für die Wahl bildet der Paragraph 35 Absatz 2 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen. Der Sachverhalt bezieht sich auf ein Schreiben des Vorsitzenden der Veranstaltergemeinschaft für Lokalfunk im Kreis Recklinghausen e. V., welches der Vorlage beigefügt ist. Ergänzend zur Information sind die Paragraphen 62 und 63 des Landesmediengesetzes Nordrhein-Westfalen beigefügt. Der Landrat verfügt im Rahmen dieser Wahl über ein Stimmrecht. Die Vorlage dient dazu, die personelle Besetzung als ordentliches Mitglied innerhalb der genannten Gemeinschaft festzulegen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 21505100085
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20140515112542
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20140820090610