Vorschlag zur Benennung eines ordentlichen Mitglieds für den Verbandsrat des Lippeverbandes
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 2014/116 wird dem Kreistag ein Vorschlag zur Neubesetzung eines ordentlichen Mitglieds im Verbandsrat des Lippeverbandes vorgelegt. Gemäß den gesetzlichen Regelungen des Lippeverband-Gesetzes entfällt für die Kreise Unna, Wesel und Recklinghausen, die sich ganz oder teilweise im Verbandsgebiet befinden, ein gemeinsames Mitglied im Verbandsrat.
Bisher wurde diese Vertretungsfunktion durch ein Mitglied aus dem Kreis Unna wahrgenommen. Nach einer Vereinbarung mit der Vertretung des Kreises Unna soll die Aufgabe zur Vertretung der genannten Kreise im Verbandsrat nunmehr durch den Kreis Recklinghausen übernommen werden. Die Verwaltung schlägt hierfür den Landrat als ordentliches Mitglied vor.
Die Wahl der Person erfolgt nach den Vorgaben der Kommunalordnung Nordrhein-Westfalen. Ein Vorschlag gilt als angenommen, wenn die vorgeschlagene Person mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen im Kreistag erhält. Der Landrat ist bei diesem Wahlvorgang stimmberechtigt. Die Vorlage dient der formellen Benennung der Vertretung für den Verbandsrat des Lippeverbandes.
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