Bestellung der Mitglieder der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
✦ KI-Zusammenfassung
Im Kreistag steht die Bestellung der Mitglieder für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) zur Entscheidung an. Der Kreis Recklinghausen verfügt gemäß der Satzung des Zweckverbandes über ein Entsendungsrecht für insgesamt sechs Mitglieder.
Nach den Regelungen des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) nimmt der Landrat als ordentliches Mitglied an der Verbandsversammlung teil. Für die weiteren fünf ordentlichen Mitglieder sowie für die jeweiligen Stellvertreter sieht die Vorlage eine Wahl durch den Kreistag vor. Dabei kann die Vertretungskörperschaft die Mitglieder aus ihrer Mitte oder aus den Dienstkräften der Verwaltung bestellen. Der Landrat hat zudem das Vorschlagsrecht für die Stellvertretung.
Die Wahl der Vertreter soll nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren erfolgen. Die Vorlage sieht vor, dass aus den Wahlvorschlägen der Fraktionen und Gruppen ein einheitlicher Wahlvorschlag gebildet wird. Sofern sich der Kreistag auf einen solchen einheitlichen Vorschlag einigt und diesen einstimmig annimmt, ist eine formale Wahl nicht erforderlich. Der Landrat ist in der Verbandsversammlung stimmberechtigt.
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