Abfallwirtschaft im Kreis Recklinghausen Gebühren und Entgelte für das Jahr 2015
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht Anpassungen der Abfallgebühren und -entgelte für den Kreis Recklinghausen im Jahr 2015 vor. Für die Beseitigung von Hausmüll, hausmüllähnlichem Abfall sowie Problemabfällen aus Haushalten wird eine Gebühr von 146,00 € pro Tonne vorgeschlagen. Dies entspricht einer Erhöhung um 8,50 €/t gegenüber dem Vorjahr. Als Ursache für diesen Anstieg wird das Auslaufen der Verträge der Stadt Gladbeck mit dem MHKW Essen-Karnap angeführt, wodurch ein bisher preisstützender Effekt entfällt. Die Differenz zwischen den kalkulierten Entsorgungskosten von 149,00 €/t und der vorgeschlagenen Gebühr soll über die Gebührenrücklage finanziert werden.
Zur Förderung der Verwertung soll die Gebühr für die Anlieferung von unsortiertem Sperrmüll am EKOCity Center Bochum auf 118,50 €/t angepasst werden. Die Gebühr für die Verwertung biologischer Abfälle wird auf 78,07 €/t festgesetzt, was eine Steigerung von 72 Cent pro Tonne im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Zudem sieht die Vorlage die Festsetzung einheitlicher Entgelte für die Verwertung von getrennt eingesammelten Abfällen wie Altpapier, Altholz, Altmetalle sowie Garten- und Parkabfälle vor.
Mit den vorgeschlagenen Gebühren einhergehend ist eine Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung sowie der Gebührensatzung im Kreis Recklinghausen beabsichtigt. Die Überarbeitung der Satzung erfolgt unter anderem aufgrund der veränderten vertraglichen Situation nach dem Ende der Karnap-Verträge sowie der Erfassung einer geänderten Umladeanlage.
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