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Beschlussvorlage

Neuwahl des Vorstands der Israel-Stiftung des Kreises Recklinghausen

2014/090 17.07.2014 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2014/090 des Landrates zum Termin am 1. September 2014 befasst sich mit der Neuwahl des Vorstands der Israel-Stiftung des Kreises Recklinghausen. Hintergrund der Vorlage ist die Satzung der Stiftung, nach der die Wahlzeit der Vorstandsmitglieder an die Wahlperiode des Kreistags gebunden ist. Mit dem Beginn der neuen Wahlperiode ist somit eine Neubesetzung des Gremiums erforderlich.

Die Satzung schreibt vor, dass der Vorstand aus mindestens vier Mitgliedern bestehen muss. In der vorangegangenen Wahlperiode setzte sich das Gremium aus sechs Mitgliedern zusammen. Die Vorlage sieht vor, dass der Kreistag im ersten Schritt über die genaue Anzahl der Mitglieder für den neuen Vorstand entscheidet.

Der Landrat ist gemäß der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen kraft Gesetz ordentliches Mitglied des Vorstands oder kann einen entsprechenden Bediensteten des Kreises vorschlagen. In diesem Fall zählt diese Person zur Gesamtmitgliederzahl des Gremiums. Der Landrat nimmt bei der Entscheidung über die Mitgliederzahl sowie bei der eigentlichen Wahl am Kreistag Stimmrecht wahr. Für die Besetzung des Vorstands ist vorgesehen, aus den vorliegenden Wahlvorschlägen der Fraktionen und Gruppen einen einheitlichen Wahlvorschlag zu bilden.

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