Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Bestellung eines ordentlichen und eines stellvertretenden Mitglieds für die Vertretung des Kreises Recklinghausen im Vorstand der Stiftung Jüdisches Museum Westfalen

2014/091 17.07.2014 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Der Kreistag des Kreises Recklinghausen berät über die Besetzung der Vertretung des Kreises im Vorstand der Stiftung Jüdisches Museum Westfalen. Gemäß der Stiftungssatzung setzt sich der Vorstand aus einem Mitglied des Kreises Recklinghausen sowie dem Vorsitzenden des Vorstands der Sparkasse Vest Recklinghausen zusammen. Die Benennung des Kreismitglieds erfolgt im Einvernehmen mit der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das zuständige Kulturministerium.

Die Vertretung der beiden Vorstandsmitglieder erfolgt durch jeweils ein weiteres Mitglied des Kreises Recklinghausen und ein weiteres Mitglied der Sparkasse Vest Recklinghausen. Hierbei steht dem Kreis Recklinghausen das Recht zu, ein ordentliches sowie ein stellvertretendes Mitglied zu entsenden. Die Auswahl der Personen erfolgt nach den Vorgaben der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen. Eine Wahl ist erfolgreich, wenn die vorgeschlagene Person mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Der Landrat nimmt bei dieser Wahl ebenfalls Stimmrecht wahr.

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