Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Bestellung eines ordentlichen und eines stellvertretenden Mitglieds für die Vertretung des Kreises Recklinghausen im Kuratorium der Stiftung Jüdisches Museum Westfalen

2014/092 17.07.2014 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Der Kreistag des Kreises Recklinghausen wird im Rahmen der Sitzung am 1. September 2014 über die Besetzung der Vertretung im Kuratorium der Stiftung Jüdisches Museum Westfalen beraten. Gemäß der Satzung der Stiftung besteht das Kuratorium aus bis zu zehn Mitgliedern, wobei dem Kreis Recklinghausen das Recht eingeräumt ist, ein ordentliches Mitglied zu entsenden.

Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, sowohl ein ordentliches Mitglied als auch ein stellvertretendes Mitglied zu wählen. Die Satzung der Stiftung legt zudem fest, dass jedes entsandte Mitglied eine persönliche Stellvertretung erhält. Die Wahl der Personen erfolgt nach den Vorgaben des Kommunalorganisationsgesetzes Nordrhein-Westfalen. Ein Vorschlag gilt als angenommen, wenn die vorgeschlagene Person mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Der Landrat ist bei diesem Wahlvorgang stimmberechtigt.

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