Wahl der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder der Emscher-Lippe-Konferenz
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 2014/093 wird die Wahl der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder für die Vertretung des Kreises Recklinghausen in der Emscher-Lippe-Konferenz behandelt. Die Konferenz ist ein Gremium, das im Rahmen der Emscher-Lippe-Allianz gebildet wurde.
Der Kreis Recklinghausen ist berechtigt, insgesamt sieben ordentliche Mitglieder zu entsenden. Für jedes dieser ordentlichen Mitglieder ist jeweils eine stellvertretende Vertretung zu wählen. Die Wahl der Mitglieder soll nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren erfolgen.
Die Vorlage sieht vor, dass aus den verschiedenen Wahlvorschlägen der Fraktionen bzw. Gruppen ein einheitlicher Wahlvorschlag gebildet wird. Sofern sich eine Einigung auf einen solchen einheitlichen Vorschlag erzielt und dieser durch einen einstimmigen Beschluss angenommen wird, ist eine formale Wahl nicht erforderlich. Der Landrat ist im Rahmen dieses Wahlvorgangs stimmberechtigt. Die Entscheidung über die Besetzung der Mandate ist als Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Kreistags am 1. September 2014 vorgesehen.
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