Wahl der Mitglieder für den Polizeibeirat bei der Kreispolizeibehörde Recklinghausen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2014/094 des Landrats betrifft die Wahl der Mitglieder für den Polizeibeirat der Kreispolizeibehörde Recklinghausen. Gemäß dem Polizeiorganisationsgesetz Nordrhein-Westfalen fungiert der Polizeibeirat als Bindeglied zwischen der Bevölkerung, der Selbstverwaltung und der Polizei. Die Kreispolizeibehörde Recklinghausen ist für den Kreis Recklinghausen sowie für die Stadt Bottrop zuständig.
Der Polizeibeirat setzt sich nach gesetzlicher Vorgabe aus insgesamt elf Mitgliedern zusammen. Aufgrund der Einwohnerstruktur steht dem Kreis Recklinghausen das Recht zu, neun Mitglieder zu entsenden, während die Stadt Bottrop zwei Mitglieder stellt. Für jedes ordentliche Mitglied ist zudem eine stellvertretende Vertretung zu wählen.
Als wählbar gelten Mitglieder des Kreistags sowie Bürgerinnen und Bürger bzw. Einwohnerinnen und Einwohner, die einem kommunalen Ausschuss angehören. Die Anzahl der Personen aus der Bürgerschaft darf dabei die Anzahl der Kreistagsmitglieder nicht überschreiten. Polizeibedienstete sind von der Wählbarkeit ausgeschlossen. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren.
Die Vorlage sieht vor, dass aus den vorliegenden Wahlvorschlägen der Fraktionen und Gruppen ein einheitlicher Wahlvorschlag gebildet wird. Sofern sich eine Einigung auf einen solchen einheitlichen Vorschlag erzielt und dieser durch einen einstimmigen Beschluss angenommen wird, ist eine separate Wahl nicht erforderlich. Der Landrat ist bei diesem Vorgang stimmberechtigt.
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