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Beschlussvorlage

Einrichtung eines Arbeitskreises 'Kreishaussanierung'

2014/095 18.07.2014 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage 2014/095 wird die Einrichtung eines interfraktionell zu besetzenden Arbeitskreises mit dem Titel „Kreishaussanierung“ beantragt. Ziel des Gremiums ist es, die anstehende Sanierung des Kreishauses sowohl in der Vorbereitungs- als auch in der Ausführungsphase zu begleiten. Der Arbeitskreis fungiert dabei als informatorisches Bindeglied zwischen der Politik und der Verwaltung und soll einen kontinuierlichen Informationsaustausch über die verschiedenen Projektphasen hinweg sicherstellen.

Die Vorlage sieht eine Besetzung des Arbeitskreises mit insgesamt zehn ordentlichen Mitgliedern vor. Der Vorsitz des Gremiums soll durch den Landrat ausgeübt werden, während der Kreisdirektor die stellvertretende Vorsitzfunktion übernimmt. Die Zusammensetzung der weiteren Mitglieder soll sich aus Vertretungen der verschiedenen Fraktionen zusammensetzen, wobei die beiden größten Fraktionen jeweils mit zwei Mitgliedern vertreten sein sollen. Die übrigen Fraktionen und Gruppen werden mit jeweils einem Mitglied im Arbeitskreis vertreten. Für jedes ordentliche Mitglied ist zudem eine stellvertretende Mitgliedschaft vorzusehen. Die Geschäftsführung des Arbeitskreises wird dem Fachdienst Immobilienangelegenheiten übertragen.

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