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Beschlussvorlage

Zusammensetzung und Wahl der Mitglieder des Unterausschusses 'Leben im Alter' des Sozial- und Gesundheitsausschusses

2014/057-1 18.07.2014 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/057-1 des Landrats sieht eine Neugestaltung des Unterausschusses „Leben im Alter“ vor, der dem Sozial- und Gesundheitsausschuss zugeordnet ist. Das Ziel der Verwaltung ist es, das bisherige Aufgabengebiet des Unterausschusses auf den Gesamtbereich „Demographie“ auszuweiten.

Der Unterausschuss fungiert dabei als Beratungsgremium für den Sozial- und Gesundheitsausschuss und verfügt über keine eigenen Entscheidungsbefugnisse. Die Verwaltung empfiehlt, die Besetzung des Gremiums mit Mitgliedern des Sozial- und Gesundheitsausschusses vorzunehmen. Gemäß der Kommunalordnung NRW obliegt dem Kreistag die Festlegung der Mitgliederzahl sowie die Entscheidung über die Zusammensetzung der ordentlichen Mitglieder und deren Stellvertreter.

Die Wahl der Mitglieder soll nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren erfolgen. Sollten sich die Fraktionen und Gruppen im Kreistag auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen, ist ein einstimmiger Beschluss über dessen Annahme ausreichend. Andernfalls erfolgt die Wahl in einem Wahlgang unter Berücksichtigung der Stimmenanteile der einzelnen Vorschläge. Zudem ist der Kreistag befugt, die Besetzung des Vorsitzes sowie der stellvertretenden Vorsitz der Funktion selbst vorzunehmen oder dies dem Unterausschuss zu überlassen. Der Landrat nimmt an diesen Entscheidungsprozessen nicht mit Stimmrecht teil.

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