Bestellung von Mitgliedern in die Gesellschafterversammlung der Rettungsschule Vest
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2014/015 wird die Bestellung von Mitgliedern in die Gesellschafterversammlung der Rettungsschule Vest behandelt. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Rettungsschule Vest steht jedem Gesellschafter das Recht zu, bis zu drei Vertreter in die Gesellschafterversammlung zu entsenden.
Da für den Kreis mehr als ein Vertreter benannt werden soll, sieht die Rechtslage gemäß der Kommunalordnung Nordrhein-Westfalen vor, dass der Landrat oder eine von ihm vorgeschlagene Person des Kreises in die Anzahl der Vertreter eingerechnet wird. Der Landrat verfügt in diesem Wahlverfahren über ein Stimmrecht.
Der vorliegende Vorschlag sieht die Entsendung eines ordentlichen Mitglieds vor, wobei die Vertretung durch einen Mitarbeiter der Kommunalverwaltung vorgesehen ist. Die Entscheidung über die Besetzung der weiteren möglichen Plätze in der Gesellschafterversammlung unterliegt dem festgelegten Wahlverfahren nach der Kommunalordnung. Die Vorlage wurde zur Beratung im Kreisausschuss sowie im Kreistag vorgelegt.
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