Vierte Änderungssatzung des Kreises Recklinghausen vom .04.2014 zur Änderung der Satzung des Kreises Recklinghausen vom 27.09.2010 über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleischhygiene für den Schlachthof der Fa. Westfleisch Erkenschwick GmbH in Oer-Erkenschwick sowie für den Schlachthof Recklinghausen
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage 2014/017 wird die vierte Änderungssatzung des Kreises Recklinghausen zur Anpassung der Gebühren für Amtshandlungen im Bereich der Fleischhygiene beantragt. Die Änderung betrifft die Gebühren für die Fleischbeschau von Schweinen in den Schlachthöfen der Firma Westfleisch Erkenschwick GmbH in Oer-Erkenschwick sowie in Recklinghausen.
Für die Schweineschlachtung in Oer-Erkenschwick ist eine Erhöhung der Gebühr von 1,28 Euro auf 1,39 Euro für den Zeitraum vom 1. Dezember 2013 bis zum 7. März 2014 sowie auf 1,40 Euro pro Schwein ab dem 8. März 2014 vorgesehen. In Recklinghausen soll die Gebühr im gleichen Zeitraum von 2,46 Euro auf 2,60 Euro pro Schwein und ab dem 8. März 2014 auf 2,61 Euro angehoben werden.
Die Verwaltung begründet die Anpassung mit den Jahresergebnissen des Jahres 2013 sowie mit einer Änderung im EU-Recht. Durch eine neue Verordnung entfiel die Grundlage, die bisher für die vollständige Einbeziehung der Kosten für die Akkreditierung der Trichinenlabore in die Gebührenkalkulation herangezogen wurde. Eine rückwirkende Anpassung zum 1. Dezember 2013 sei notwendig, um auf den Wegfall dieser Kostenbasis zu reagieren. Zudem wird die Erhebung der Gebühren als notwendig dargestellt, um die Kosten der amtlichen Kontrollen zu decken und eine zusätzliche Belastung der kreisangehörigen Städte durch die Kreisumlage zu vermeiden.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20140313110100
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20140313110105
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20140313110110