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Berichtsvorlage

Nebentätigkeiten und Nebeneinnahmen des Landrates Süberkrüb im Jahr 2013

2014/019 19.02.2014 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Der Landrat hat dem Kreistag eine Aufstellung über seine Nebentätigkeiten und Nebeneinnahmen für das Jahr 2013 vorgelegt. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW in Verbindung mit dem Landesbeamtengesetz NRW, wonach die Offenlegung der Nebeneinkünfte bis zum 31. März des Folgejahres erfolgen muss.

Die Vorlage erläutert, dass unter den Gremientätigkeiten insbesondere Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst zu berücksichtigen sind. Gemäß der Nebentätigkeitsverordnung ist bei Vergütungen aus solchen Tätigkeiten der Betrag, der die Höchstgrenze von 6.000 Euro übersteigt, an den Dienstherrn abzuführen. Für das Rechnungsjahr 2013 wurden ein Betrag von 4.900 Euro abgeführt.

Die Aufstellung wurde den Mitgliedern des Kreistags bereits im März 2014 übersandt, womit die formale Verpflichtung gegenüber dem Gremium erfüllt ist. Auf Wunsch des Landrates erfolgt die Behandlung der Vorlage in der öffentlichen Sitzung des Kreistags am 7. April 2014, um eine Information der Öffentlichkeit zu gewährleisten.

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