Festlegung der Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Sozialgericht Gelsenkirchen für die Amtszeit 2015 - 2019
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2014/021 wird die Festlegung der Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Sozialgericht Gelsenkirchen für die Amtszeit vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2019 behandelt. Da die aktuelle Amtszeit zum Jahresende 2014 endet, sieht das Verfahren die Bestimmung von 20 Personen vor, die durch den Kreis für die kommende Periode vorgeschlagen werden sollen.
Die rechtliche Grundlage für die Erstellung dieser Liste bilden die Paragrafen 14, 16 und 17 des Sozialgerichtsgesetzes sowie die Paragrafen 22 und 28 der Verwaltungsgerichtsordnung. Für eine erfolgreiche Aufnahme in die Vorschlagsliste ist im Kreistag eine Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder erforderlich, wobei mindestens die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erreicht sein muss.
Die Wählbarkeit setzt unter anderem die deutsche Staatsangehörigkeit und das vollendete 25. Lebensjahr voraus. Bestimmte Personengruppen sind gemäß den gesetzlichen Vorgaben von der Berufung ausgeschlossen, darunter Mitglieder parlamentarischer Körperschaften, Richter, Berufssoldaten sowie Rechtsanwälte und Notare. Zudem sollen Personen nicht berufen werden, die bereits in anderen gerichtlichen Ehrenämtern tätig sind oder eine prozessvertretende Funktion vor den Sozialgerichten ausüben. Bei der Zusammenstellung der Liste wird zudem auf eine angemessene Berücksichtigung von Frauen und Personen mit Migrationshintergrund hingewiesen. Die Vorlage umfasst die Bestimmung der 20 Personen, die in der beigefügten Anlage aufgeführt sind.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 21902100021
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20140904104422
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20140904103401