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Beschlussvorlage

Festlegung der Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Landessozialgericht Essen für die Amtszeit 2015-2019

2014/022 19.02.2014 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/022 des Landrats befasst sich mit der Festlegung der Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter am Landessozialgericht Essen für die Amtszeit vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2019. Da die aktuelle Amtszeit der ehrenamtlichen Richter am Landessozialgericht zum 31. Dezember 2014 endet, sieht das Verfahren die Benennung von zwei Personen durch den Kreis vor.

Die rechtliche Grundlage für die Aufstellung der Liste bilden die Paragrafen 14, 16, 17 und 35 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) sowie die Paragrafen 22 und 28 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Für eine erfolgreiche Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Kreistags erforderlich, wobei mindestens die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl vertreten sein muss.

Die Wählbarkeit der Kandidaten ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben müssen die Personen das 30. Lebensjahr vollendet haben. Ausschlüsse von der Berufung bestehen unter anderem für Mitglieder parlamentarischer Körperschaften, Richter, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst sowie für Rechtsanwälte und Notare. Zudem wird empfohlen, Personen zu berücksichtigen, die keine prozessvertretende Tätigkeit vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ausüben. Die Vorlage enthält zudem den Hinweis, bei der Zusammenstellung der Vorschlagsliste Frauen angemessen zu berücksichtigen. Die Liste der vorgeschlagenen Personen muss neben persönlichen Daten auch Angaben zu etwaigen früheren Tätigkeiten als ehrenamtlicher Richter enthalten.

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