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Beschlussvorlage

Festlegung der Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen für die Amtszeit 2015-2020

2014/023 19.02.2014 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage 2014/023 wird die Festlegung der Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen für die Amtszeit vom 1. April 2015 bis zum 31. März 2020 behandelt. Da die aktuelle Amtszeit zum 31. März 2015 endet, sieht der Kreis das Vorschlagsrecht für insgesamt 92 Personen vor.

Die Vorlage legt dar, dass für die Aufnahme in die Liste die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Kreistags erforderlich ist, wobei mindestens die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erreicht werden muss. Die eigentliche Wahl der Personen erfolgt durch einen beim Verwaltungsgericht gebildeten Wahlausschuss. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Verwaltungsgerichtsordnung müssen die vorgeschlagenen Personen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, das 25. Lebensjahr vollendet haben und ihren Wohnsitz im Gerichtsbezirk unterhalten. Bestimmte Personengruppen, wie etwa Mitglieder parlamentarischer Körperschaften, Richter, Beamte im öffentlichen Dienst sowie Rechtsanwälte oder Notare, sind von der Berufung ausgeschlossen. Zudem dürfen die vorgeschlagenen Personen nicht gleichzeitig auf der Vorschlagsliste für das Oberverwaltungsgericht stehen.

Die Liste soll alphabetisch geordnet sein und detaillierte Angaben zu Name, Anschrift, Geburtsdaten sowie Beruf enthalten, wobei Sammelbezeichnungen zu vermeiden sind. Die Vorlage dient als Grundlage für die Entscheidung des Kreisausschusses und des Kreistags.

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