Festlegung der Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Oberverwaltungsgericht in Münster für die Amtszeit vom 01.02.2015-31.01.2020
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2014/024 liegt ein Antrag des Landrats zur Festlegung der Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Oberverwaltungsgericht in Münster vor. Die aktuelle Amtszeit der ehrenamtlichen Richter für das Land Nordrhein-Westfalen endet am 31. Januar 2015. Für die darauffolgende Amtsperiode, die vom 1. Februar 2015 bis zum 31. Januar 2020 reicht, steht dem Kreis das Recht zu, acht Personen für die Wahl vorzuschlagen. Die eigentliche Wahl wird durch einen beim Oberverwaltungsgericht gebildeten Wahlausschuss auf Basis dieser Liste durchgeführt.
Die Vorlage führt die rechtlichen Rahmenbedingungen der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) an. Voraussetzung für eine Berufung ist die deutsche Staatsangehörigkeit, die Vollendung des 25. Lebensjahres sowie ein Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks. Bestimmte Personengruppen sind gemäß der VwGO von der Tätigkeit ausgeschlossen, darunter Mitglieder parlamentarischer Körperschaften, Richter, Berufssoldaten sowie Rechtsanwälte und Notare. Auch Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes sind von der Berufung ausgeschlossen, sofern sie nicht ehrenamtlich tätig sind.
Für die Aufnahme in die Liste ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Kreistags erforderlich, wobei mindestens die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl vertreten sein muss. Die Vorlage empfiehlt zudem, die vorgeschlagenen Personen nicht gleichzeitig für die Liste des zuständigen Verwaltungsgerichts zu nominieren, um Schwierigkeiten bei der Amtswahrnehmung zu vermeiden. Die Liste muss detaillierte Angaben zu Name, Anschrift, Geburtsdaten und Beruf enthalten, wobei bei Rentnern die frühere Berufsbezeichnung sowie eine etwaige Mitgliedschaft in kommunalen Vertretungskörperschaften anzugeben sind.
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