Kreis Recklinghausen Transparent

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Beschlussvorlage

Ersatzwahl von Beisitzer(innen) und deren persönliche Stellvertreter(innen) für den Wahlausschuss für die Kommunalwahl Dringlichkeitsentscheidung des Kreisausschusses gemäß § 50 Abs. 3 Satz 1 der Kreisordnung NRW

2014/040 24.03.2014 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Kreisausschuss hat im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung die Ersatzwahlen von Beisitzern und deren persönlichen Stellvertretern für den Kreiswahlausschuss zur Kommunalwahl behandelt. Hintergrund der Vorlage ist, dass mehrere bisher gewählte Mitglieder aufgrund ihrer Kandidaturen für das Amt des Landrates oder für Bürgermeisterämter in den kreisangehörigen Städten Recklinghausen und Dorsten gemäß dem Kommunalwahlgesetz Nordrhein-Westfalen nicht länger Teil des Wahlausschusses sein können.

Der Beschluss sieht vor, die vakanten Positionen neu zu besetzen. Für den ausgeschiedenen Beisitzer wird ein Nachfolger gewählt, wobei die bisherige persönliche Vertretung bestätigt wird. Ein weiterer Beisitzer wird ebenfalls durch eine neue Person ersetzt, wobei auch hier die Bestätigung der persönlichen Stellvertretung vorgesehen ist. Für einen dritten ausgeschiedenen Beisitzer wird ein Nachfolger bestimmt. Zudem wird für die ausgeschiedene persönliche Stellvertreterin ein neuer Stellvertreter gewählt.

Da die nächste Sitzung des Kreiswahlausschusses bereits am 11. April 2014 stattfindet und die Ladungsfristen einzuhalten sind, wurde die Entscheidung als Dringlichkeitsbeschluss gemäß der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen vorbereitet. Die Entscheidung des Kreisausschusses vom 31. März 2014 wird dem Kreistag in seiner Sitzung am 7. April 2014 zur Genehmigung vorgelegt.

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