Wahl eines stellvertretenden Mitglieds in den Rechnungsprüfungsausschuss
✦ KI-Zusammenfassung
Im Kreistag des Kreises Recklinghausen steht die Besetzung eines vakanten Platzes im Rechnungsprüfungsausschuss an. Aufgrund des Ausscheidens eines Mitglieds aus dem Kreistag ist die Wahl eines stellvertretenden Mitglieds für diesen Ausschuss erforderlich geworden.
Gemäß der Kommunalordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) obliegt die Wahl des Nachfolgers den Mitgliedern des Kreistags. Dabei erfolgt die Wahl auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, der das ausgeschiedene Mitglied bei seiner ursprünglichen Wahl angehörte. Die vorliegende Beschlussvorlage dient dazu, den Prozess zur Neubesetzung des stellvertretenden Sitzes im Rechnungsprüfungsausschuss formal einzuleiten und die Wahl eines entsprechenden Nachfolgers zu ermöglichen.
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