2. Jahresbericht zum Frauenförderplan 2013 - 2015
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 2014/186 enthält den Jahresbericht zum Frauenförderplan für den Zeitraum 2013 bis 2015. Der zugrunde liegende Frauenförderplan wurde am 10. Dezember 2012 vom Kreistag beschlossen. Gemäß der festgelegten Struktur erfolgt nach Ablauf eines jeden Jahres eine Überprüfung durch die Gleichstellungsbeauftragte. Ziel dieser Überprüfung ist es, die Einhaltung der im Plan definierten Zielvorgaben zu kontrollieren und gegebenenfalls notwendige flankierende Maßnahmen zu identifizieren.
Der vorliegende Bericht konzentriert sich auf die Darstellung der Entwicklungen innerhalb des zweiten Jahres der Laufzeit des Förderplans. Die Erstellung des Berichts über die Umsetzung obliegt der Gleichstellungsstelle. Als Datengrundlage für die Darstellung der Entwicklungen sowie für die Erstellung von Prognosen für die Folgejahre dienen Auswertungen aus dem Personalverfahren LOGA. Die Vergleichswerte beziehen sich dabei jeweils auf den Stichtag des 30. Juni. Der Bericht dient als Informationsgrundlage für den Personalausschuss im Rahmen der Sitzung am 3. Februar 2015.
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