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Beschlussvorlage

Kommunalwahl 2014 3. Sitzung des Kreiswahlausschusses - Zulassung von Wahlvorschlägen

2014/041 20.03.2014

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Kommunalwahl 2014 bereitet der Kreiswahlausschuss die Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl der Landrätin bzw. des Landrates sowie des Kreistages vor. Die Beschlussvorlage 2014/041 regelt das Verfahren zur Prüfung und Entscheidung über die eingereichten Vorschläge.

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung muss der Kreiswahlausschuss spätestens am neununddreißigsten Tag vor der Wahl in einer öffentlichen Sitzung über die Zulassung oder Zurückweisung der Wahlvorschläge entscheiden. Der Wahlleiter prüft die eingereichten Unterlagen nach deren Eingang auf ihre Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen. Dabei werden auch verspätet eingegangene oder offensichtlich ungültige Vorschläge dem Ausschuss vorgelegt. Eine Zurückweisung erfolgt, wenn die Vorschläge die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen, verspätet eingereicht wurden oder aufgrund verfassungsrechtlicher Bestimmungen unzulässig sind.

Die Sitzung des Kreiswahlausschusses ist für den 11. April 2014 angesetzt, da die Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge am 7. April 2014 endet. Die Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge sind zur Sitzung einzuladen und können bei Mängeln gehört werden. Gegen die Entscheidung des Ausschusses kann Beschwerde beim Landeswahlausschuss eingelegt werden. Zudem besteht für Vertrauenspersonen die Möglichkeit, den Kreiswahlausschuss gegen Verfügungen des Wahlleiters aus der Vorprüfung anzurufen. Der Ausschuss ist zudem für die Entscheidung über Beschwerden gegen die Zulassung oder Zurückweisung von Wahlvorschlägen der kreisangehörigen Gemeinden zuständig.

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