Ausschreibung und Vergabe für einzukaufende Arbeitsmarktdienstleistungen in der Übergangszeit bis Verabschiedung des Umsetzungs- und Strategieprogramm SGB II 2014 -Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 50 Abs. 3 S. 3 KrO NRW-
✦ KI-Zusammenfassung
Im Kreistag wird eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 50 Abs. 3 S. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist die Genehmigung der Ausschreibung und Vergabe von einzukaufenden Arbeitsmarktdienstleistungen. Diese Dienstleistungen sollen für den Zeitraum der Übergangsphase bis zur Verabschiedung des Umsetzungs- und Strategieprogramms SGB II 2014 bereitgestellt werden.
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2014/003 wurde vom Landrat erstellt und ist für die Sitzung des Kreistags am 7. April 2014 vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vor. Die entsprechende Begründung der Dringlichkeit ist als Anlage zur Vorlage beigefügt. Federführend für das Verfahren ist der Kreistag.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 22101100002
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20140121140744