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Berichtsvorlage

Doppelberufskolleg Recklinghausen -Information über die Entscheidung des Landgerichts Bochum im Rechtsstreit mit der Firma Depenbrock-

2014/004 21.01.2014 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Berichtsvorlage 2014/004 informiert über den Sachverhalt im Rechtsstreit zwischen dem Kreis Recklinghausen und der Firma Depenbrock bezüglich des Neubaus der Berufskollegs Kemnastraße und Herwig-Blankertz. Der Kreistag hatte im Jahr 2001 den Bau des Gebäudes auf dem ehemaligen Bergbaustandort General Blumenthal III/IV beschlossen. Für die Umsetzung wurden verschiedene Planungs- und Steuerungsleistungen durch Projektsteuerer, Architekten und eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt.

Im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens wurde der Firma Depenbrock der Auftrag für das Bauhauptgewerk erteilt, woraufhin im Dezember 2004 ein Vertrag über eine Summe von rund 9,5 Millionen Euro Euro zustande kam. Während der Bauphase zwischen März und Juni 2005 wurden durch den Projektsteuerer und die Architekten Mängel an den Sichtbetonarbeiten sowie Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Ausführungsqualität gerügt. Die Verwaltung setzte mehrere Fristen zur Mängelbeseitigung.

Ein beauftragter Sachverständiger stellte nach einer Baustellenbegehung im Juni 2005 fest, dass die Mängel weitgehend nicht behoben worden waren und die erforderliche Qualität der Betonoberflächen nicht reproduzierbar sei. In der Folge ordnete der Projektsteuerer nach Rücksprache mit der Rechtsanwaltskanzlei einen Baustopp für die Sichtbetonarbeiten an und behielt sich eine Kündigung des Vertrages vor. Die Schulbaukommission und der Ältestenrat wurden über die Situation sowie die ausstehenden Leistungen informiert.

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