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Beschlussvorlage

Erneuerung der Kälteerzeugung im Kreishaus

2014/121 21.08.2014 Kreisausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung plant die Erneuerung der Kälteerzeugung im Kreishaus, um die Funktionsfähigkeit der Kühlanlagen ab der nächsten Wärmeperiode im Sommer 2015 sicherzustellen. Hintergrund ist der verordnungsrechtliche Verbot von R22-Kältemitteln sowie der erschwerte Zugang zu Ersatzstoffen, was den Betrieb der bestehenden, über 30 Jahre alten Maschinen gefährdet. Zudem soll die Erneuerung der Kälteanlage vor dem eigentlichen Paket der Kreishaussanierung erfolgen.

Der vorliegende Beschluss sieht vor, dass die Verwaltung unter Einbeziehung eines externen Fachplaners für technische Gebäudeausrüstung eine Entwurfsplanung erstellt und die notwendigen Vergabeverfahren durchführt. Die neue Anlage soll auf den künftigen Bedarf der verschiedenen Gebäudebereiche, wie etwa die Sitzungssäle, die Kantine und das Katastrophenschutzzentrum, ausgelegt sein. Geplant ist der Einsatz von zwei Kältemaschinen mit Redundanz sowie luftgekühlten Verflüssigern anstelle der bisherigen Rückkühlwerke. Die technische Umsetzung umfasst zudem die Erneuerung der Rohrleitungen, Armaturen und der Regelungstechnik im Bereich der Kältemaschinen.

Für die Umsetzung der Maßnahme und die Honorarkosten der Fachplaner stellt der Kreisausschuss ein Budget in Höhe von 382.000 Euro brutto zur Verfügung. Die Planungsphase soll bis Januar 2015 abgeschlossen sein, sodass die bauliche Umsetzung ab April 2015 erfolgen kann. Die Mittel für die Entwurfsplanung werden aus den für die Kreishaussanierung bereitgestellten Mitteln des Jahres 2014 entnommen.

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