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Beschlussvorlage

Ersatzwahl von Beisitzer(innen) und deren persönliche Stellvertreter(innen) für den Wahlausschuss für die Kommunalwahl -Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 50 Abs. 3 S. 3 KrO NRW-

2014/042 25.03.2014 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage Nummer 2014/042 des Landrats befasst sich mit der Ersatzwahl von Beisitzern und deren persönlichen Stellvertretern für den Wahlausschuss im Rahmen der Kommunalwahl. Der Inhalt der Vorlage bezieht sich auf eine Dringlichkeitsentscheidung des Kreisausschusses vom 31. März 2014, welche auf Grundlage von § 50 Abs. 3 S. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) erfolgt ist.

Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die bereits getroffene Dringlichkeitsentscheidung des Kreisausschusses durch den Kreistag zu genehmigen. Die entsprechende Begründung und die Details zur Dringlichkeitsentscheidung sind als Anlage zur Vorlage beigefügt. Die Entscheidung ist für die Sitzung des Kreistags am 7. April 2014 als dritter Tagesordnungspunkt vorgesehen, wobei die Federführung beim Kreisdirektor liegt.

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