Bestellung der Mitglieder für den Aufsichtsrat der Vestische Straßenbahnen GmbH
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Landrats befasst sich mit der Neubesetzung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Vestische Straßenbahnen GmbH für die Vertretung des Kreises Recklinghausen. Hintergrund der Vorlage ist, dass der Beschluss des Kreistags vom 1. September 2014 zur Abberufung und Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder von der Aufsichtsbehörde beanstandet wurde. Da diese Beanstandung eine aufschiebende Wirkung entfaltet, empfiehlt die Verwaltung, die damalige Entscheidung aufzuheben.
Der Vorschlag sieht vor, die im Juni 2012 durch den Kreistag entsandten Mitglieder abzurufen. Für die Neubesetzung der acht durch den Kreis zu entsendenden Sitze soll aus den Wahlvorschlägen der Fraktionen und Gruppen ein einheitlicher Wahlvorschlag gebildet werden. Im Falle einer Einigung auf einen solchen einheitlichen Vorschlag und dessen Annahme durch einen einstimmigen Beschluss wäre eine formale Wahl nicht erforderlich.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht laut Gesellschaftsvertrag aus 15 Mitgliedern. Der Landrat ist kraft Gesetzes ordentliches Mitglied des Gremiums. Für die weiteren sieben zu wählenden Positionen ist das Verhältniswahlverfahren gemäß der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen anzuwenden. Die Amtszeit der derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder würde regulär mit der Gesellschafterversammlung im Jahr 2017 enden, sofern keine Neubesetzung erfolgt.
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Dokumente
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