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Beschlussvorlage

Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2011 mit Anlage der Jahresabschlüsse 2008 bis 2010

2014/085 11.06.2014 Kreistag

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2014/085 des Kreistags befasst sich mit der Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011 sowie der Vorlage der Jahresabschlüsse für die Jahre 2008 bis 2010. Aufgrund der Umstellung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement zum 1. Januar 2008 konnte die Zuleitung der Abschlüsse für die Jahre 2008 bis 2010 nicht termingerecht erfolgen.

Unter Berufung auf das Erste Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKFWG) nutzt die Verwaltung eine gesetzliche Möglichkeit zur Prüfungserleichterung. Für die Jahresabschlüsse 2008 bis 2010 entfällt somit die Verweisung an den Rechnungsprüfungsausschuss sowie die Erstellung eines Bestätigungsvermerks. Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2011 wird lediglich kontrolliert, ob das ausgewiesene Anfangsvermögen formell folgerichtig aus den Vorjahren entwickelt wurde. Eine Vollprüfung der älteren Abschlüsse findet nicht statt.

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2011 soll zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen werden. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner wurde mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2011 beauftragt und wird diese im dritten Quartal 2014 durchführen. Die Ergebnisse sollen dem Rechnungsprüfungsausschuss im Zeitraum Oktober oder November 2014 vorgelegt werden. Eine abschließende Feststellung des geprüften Jahresabschlusses durch den Kreistag ist für die Sitzung am 24. November 2014 vorgesehen.

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