Erbschaftsfonds Jahresbericht 2013 gem. § 7 der Richtlinie des Kreises Recklinghausen über die Gewährung von Hilfen aus den für soziale Zwecke zufließenden privaten Mitteln (Erbschaft) in der Fassung des Kreistagsbeschlusses vom 05.10.2009
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 2014/008 legt den Jahresbericht 2013 für den Erbschaftsfonds des Kreises Recklinghausen vor. Der Fonds basiert auf einer Erbschaft in Höhe von 314.510,02 Euro, die dem Kreis im Jahr 1991 zugeflossen ist. Die jährlichen Zinserträge dieses Kapitals sind für soziale Zwecke vorgesehen.
Im Berichtsjahr 2013 standen Haushaltsmittel in Höhe von 7.800,00 Euro zur Verfügung, wovon 7.115,33 Euro ausgegeben wurden. Im Vergleich zu den Vorjahren, in denen die Ausgaben zwischen etwa 10.000 und 15.000 Euro lagen, sank das verfügbare Budget. Von den 12 eingereichten Vorschlägen konnten aufgrund der Haushaltslage lediglich 6 berücksichtigt werden. Insgesamt wurden 21 Personen mit Hilfeleistungen aus dem Fonds unterstützt, was einen Rückgang gegenüber den 48 Personen im Jahr 2012 darstellt. Die Leistungen wurden ausschließlich für Betreuungsmaßnahmen und sozialtherapeutische Maßnahmen verwendet.
Die Zahl der geförderten Personen setzte sich aus 16 Frauen und 5 Männern zusammen. Die Auszahlungen bewegten sich zwischen 153,50 Euro und 600,00 Euro, wobei die durchschnittliche Zahlung pro Person 338,83 Euro betrug. Die Verteilung der Mittel auf die Städte des Kreises variierte, wobei Herten mit 2.466,60 Euro den höchsten Anteil im Berichtsjahr aufwies. Nach der Abrechnung von zwei Erholungsmaßnahmen flossen 684,67 Euro zurück; dieser Betrag wurde nicht wieder ausgegeben. Die Verwaltung weist darauf hin, dass der jährliche Zinsertrag aufgrund eines Zinssatzes von 0,75 Prozent lediglich 2.358,83 Euro beträgt.
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